Elternzeit weniger als drei Monate - Kündigungsfrist
vom 31.5.2017
45 €
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Die zwei Hauptaussagen: 1) Drei Monate generell gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit">§ 19 BEEG</a> 2) Es gilt die vereinbarte Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 1 BGB</a>, da die drei Monate unterschritten wurden. Beispieldaten: Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag: Gesetzliche Kündigungsfrist (keine weitere Ausführung dazu im Arbeitsvertrag) Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) 12 Monate: Beginn (Geburt Kind): 09.08.2016 - Ende: 08.08.2017 Wenn Aussage "1" zutrifft) Kündigung z.B. am 20.06.17, Austritt aus dem Unternehmen in diesem Falle am 19.09.17?