Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich bitte um eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt: bei mir wurden im januar in meiner wohnung 5gramm amphetamin sichergestellt. anklagepunkt war der besitz von btm, nicht aber konsum oder erwerb. den strafbefehl über unglaubliche 4800€ habe ich inzwischen erhalten. von einem bekannten habe ich erfahren, das obwohl ich weder des konsums noch der teilnahme am straßenverkehr angeklagt wurde, ich vermutlich noch mit konsequenzen bezüglich meines führerscheins zu rechnen habe und ich ggf. auch eine haarprobe abgeben muss. ich weiss jetzt das es mehr als dumm war, aber in der zwischenzeit wurde ich leider 3 mal schwach und habe geringe mengen konsumiert. den konsum werde ich ab sofort ganz einstellen aber bei einer haaranalyse könnte dies wohl nachgewiesen werden. frage 1) falls die führerscheinstelle von mir eine haaranalyse verlangt, gibt es eine möglichkeit dagegen einspruch einzulegen, weil ich z.b. jetzt einen freiwilligen screening-vertrag mit einem mpi abschliesse und diesen dann der führerscheinstelle als beweis vorlege?