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Ausschreibung zur Adressermittlung - Führungsaufsicht

10. April 2021 00:28 |
Preis: 28,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Guten Tag,

ich habe Anfang September 2020 meine Haftstrafe von 3 Jahren komplett verbüßt. Habe danach Führungsaufsicht erhalten für 3 Jahre mit zwei Auflagen. Zum einen jeden Adresswechsel der Führungsaufsicht/Landgericht mitteilen und Kontakt (so steht es wörtlich drin) halten zum Führungsaufsichtshelfer.
Beide Auflagen komme ich nach und klappt ohne Probleme. Seit Entlassung wohne ich an ein und der selben Anschrift und bin dort auch Ordnungsgemäß gemeldet. Dies habe ich auch sofort per Einschreiben dem Landgericht mitgeteilt. Auch mein Führungsaufsichtshelfer zudem ich Kontakt halte und wir regelmäßig telefonieren weiß von meiner Anschrift.

Vor 4 Monaten ca. wurde ich durch die Polizei angehalten, normale Kontrolle und dabei sagte man mir ich sei Ausgeschrieben zur Adressermittlung. Ausweis vorgelegt, Sache erledigt.
Nun reise ich mit dem Flugzeug von Zürich nach Frankfurt. Nach der Landung kommen zwei Polizisten ins Flugzeug und holen mich vor versammelter Mannschaft raus, wieder nur wegen der Ausschreibung im SIS zur Adressermittlung wegen der Führungsaufsicht.
Ich nach meiner Rückreise zur Örtlichen Polizei und diese gebeten das Sie mir Auskunft geben wer genau diesen Eintrag gemacht hat. Der Eintrag war natürlich immer noch nicht gelöscht und sie meinten es kommt von meinem Landgericht wg. der Führungsaufsicht. Ich habe mich ans Landgericht und an meine Führungshelferin gewendet. Alle können natürlich nichts dazu sagen und müssten es prüfen etc. etc.. Rückmeldung gibts es natürlich keine, auch keine Antwort darauf oder eine Reaktion. Es passiert nichts.

Meine frage nun, ist dieser Eintrag rechtens oder kann man da irgendetwas machen? Ich fange demnächst wieder an zu arbeiten... was ist wenn ich mit meinem Chef mich ins Flugzeug setze, dass kann mir ja jetzt nicht jedes mal passieren für die nächsten 2,5 Jahre! Das Verletzt mich doch in meinen Persönlichkeitsrechten wenn ich jetzt bei jeder Polizeikontrolle so behandelt und angehalten werde. Ich brauche da wirklich Unterstützung. Hier in Baden-Württemberg sind die sehr renitent wenn es um sowas geht.

Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen sich durch einen Anwalt die Akte holen lassen, dann wissen Sie genau, wie der Sachstand ist. irgendetwas scheint da schiefgegangen zu sein! Natürlich haben Sie auch ein Auskunftsrecht ohne Anwalt, das scheint aber ignoriert zu werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2021 | 15:51

Guten Tag,
Danke für die Antwort jedoch beantwortet Sie in keiner Weise meine Frage. Denn diese Antwort kann ich mir auch allein geben.

Meine frage ist:
Ist/Wäre dies seitens der Führungsaufsichtsstelle rechtens und Gesetzesmäßig? Sprich könnten Sie das machen und das ganze 3 Jahre drin stehen lassen?
Und wenn es nicht rechtens ist, was kann man konkret tun? Sprich Antrag stellen irgendwo, Beschwerde am OLG etc.?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2021 | 22:55

Schön, dass Sie sich bereits so auskennen und meine Antwort schon vorher wussten. Dann machen Sie es auch so, wie ich Ihnen geschrieben habe.
Ob die Maßnahme rechtens war, kann doch erst beantwortet werden, wenn man die Akte eingesehen hat. Woher soll man nun erraten, warum das Landgericht trotz ordnungsgemäßer Schreiben per Einschreiben trotzdem Maßnahmen anordnet:
Variante 1: Ihr Schreiben ist nicht angekommen, dann Maßnahme rechtmäßig
Variante 2: es liegt gegen Sie eine neue Anzeige vor, dann rechtmäßig
Variante 3: Sie haben gegen eine Auflage verstossen, ebenso
Variante 4: Ihr Schreiben ist angekommen, es war ein Fehler des Gerichts, dann rechtwidrig (aber sehr sehr unwahrscheinlich).
Variante 5:

Ist/Wäre dies seitens der Führungsaufsichtsstelle rechtens und Gesetzesmäßig?
s..

Sprich könnten Sie das machen und das ganze 3 Jahre drin stehen lassen?
Frist ist abgelaufen, nach einer Maßnahme hätten Sie binnen 1 Monats Einspruch einlegen müssen.
Es bleibt ggf. die Anzeige gegen die Polizei, aber das macht keinen Sinn, wenn di Maßnahme rechtmäßig war.
Nach (!) der Akteneinsichtnahme und nach (!) Kenntnis, ob das rechtswidrig war, kann das Rechtsmittel begründet werden.

Und wenn es nicht rechtens ist, was kann man konkret tun? Sprich Antrag stellen irgendwo, Beschwerde am OLG etc.?
Dann können Sie einen Schadensersatzanspruch einleiten und sofort die Löschung verlangen.

Schade, dass Sie nicht sich erst die Akte geholt haben und dann die Nachfrage gestellt haben, wie ich Ihnen geraten habe. So kann ich Ihnen keine konkrete Antwort geben,



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