Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Zeitpunkt der Trennung leigt dann vor, wenn die Eheleute getrennt von Tisch und Bett leben und getrennt wirtschaften. In der Regel ist der Auszug aus der Ehewohnung der entscheidende Ereignis.
Vorstellbar ist bei schwerer Krankheit natürlich, dass ein Ehepartner in ein Heim o. ä. verzogen ist, die Eheleute die Ehe aber fortsetzen wollten und eine Trennung aufgrund der belastenden Umstände erst später erfolgt ist.
Sie können gegenüber der Versicherung jeden Zeitpunkt als Trennungszeitpunkt angeben, müssen aber bedenken, dass vorsätzlich falsche Angaben Versicherungsbetrug bedeuten.
Eine "vorzeitige"Scheidung ist nach Ihrer Schilderung nicht möglich. Legt man die Trennung in den März 2015, ist ein Scheidungsantrag im März 2016 möglich.
Über Kosten kann ich Ihnen erst eine Auskunft geben, wenn ich die Einkommen der Beteiligten kenne. Die Gerichts- und Anwaltkosten bestimmten sich nach dem Streitwert, der sich aus den Einkommen ergibt.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte