Im Jahr 2007 haben wir ein Teil eines Grundstücks gekauft, das laut Bevollmächtigter der Verkäuferin Bauerwartungsland sei. Es ist zu einem Notarvertrag gekommen, in dem auf unserem Wunsch vermerkt wurde, dass die Kaufsumme erst zu zahlen ist, wenn für das Teilstück eine Vermessung durchgeführt ist und diese nur durch uns zu veranlassen sei. Nach dem Notartermin wurde uns bei einem Termin bei Bauamt klar gestellt dass es etliche Jahre dauern wird bis das Land als Bauland freigegeben wird, da die Stadt eher Interesse haben wird, ihre eigene Baugebiete zuerst an Man zu bringen.