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Ware nie erhalten, Drohung mit Strafanzeige

26. September 2024 17:46 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe am 24.08. bei postersmile.de 2 Leinwände bestellt.
Kurz darauf kam auch eine Bestellbestätigung und, dass in Kürze eine Mail mit einer Sendungsverfolgung bei mir eintreffen wird.
Die Sendungsverfolgung habe ich nie erhalten und seit dem 02.09. bekomme ich täglich Mails mit Zahlungsaufforderungen.
Ich habe stets geantwortet, dass ich die Ware nicht erhalten habe, keine Reaktion.
Weder telefonisch noch über das Kontaktformular ist jemand zu erreichen.
Zuletzt wurde mir jetzt gedroht, dass eine Strafanzeige gegen mich gestellt worden wäre und ich solle unverzüglich bezahlen zzgl 20€ Mahngebühren.
Ich habe mittlerweile auch schon per Einschreiben Einwurf darüber informiert, dass ich nie etwas erhalten habe und auch von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte.
Trotzdem bereiten mir die täglichen E-Mails Bauchschmerzen, was ist wenn sie mich wirklich angezeigt haben?

26. September 2024 | 18:12

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall scheint es, als hätten Sie es mit einem problematischen Verkäufer zu tun. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

1. Widerruf und Nachweis: Sie haben bereits per Einschreiben Einwurf Ihren Widerruf erklärt. Bewahren Sie den Nachweis über den Versand des Einschreibens gut auf, da er als Beweis dient, dass Sie den Widerruf fristgerecht erklärt haben.



2. Keine Zahlung ohne Lieferung: Da Sie die Ware nicht erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Die Drohung mit einer Strafanzeige ist in diesem Kontext unberechtigt, da Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung erst nach Erhalt der Ware nachkommen müssen.



3. Mahngebühren: Da Sie die Ware nicht erhalten haben, sind auch die Mahngebühren unberechtigt. Sie sollten diese nicht zahlen.



4. Reaktion auf Drohungen: Wenn der Verkäufer tatsächlich eine Strafanzeige gestellt hätte, würden Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert werden. Die bloße Drohung in E-Mails ist oft ein Druckmittel, um Zahlungen zu erzwingen.



5. Weitere Schritte:

- Dokumentation: Sammeln Sie alle E-Mails und Korrespondenz, die Sie mit dem Verkäufer hatten.

- Verbraucherschutz: Ziehen Sie in Betracht, den Verbraucherschutz zu informieren, da dieser Ihnen möglicherweise weiterhelfen kann.

- Strafanzeige: Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um Betrug handelt, können Sie selbst eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.



6. Rechtliche Schritte: Sollten die E-Mails und Drohungen nicht aufhören, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um den Verkäufer zur Unterlassung zu bewegen.



Es ist wichtig, dass Sie sich nicht von unberechtigten Forderungen einschüchtern lassen und Ihre Rechte als Verbraucher wahrnehmen. Für Sorgen besteht Ihrerseits kein Anlass. Sie haben hier alles richtig gemacht.

Bei Interesse an einer weitergehenden Beratung und rechtlichen Vertretung können Sie mich gerne jederzeit unter meiner im Profil genannten E-Mail-Adresse kontaktieren.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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