Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall scheint es, als hätten Sie es mit einem problematischen Verkäufer zu tun. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
1. Widerruf und Nachweis: Sie haben bereits per Einschreiben Einwurf Ihren Widerruf erklärt. Bewahren Sie den Nachweis über den Versand des Einschreibens gut auf, da er als Beweis dient, dass Sie den Widerruf fristgerecht erklärt haben.
2. Keine Zahlung ohne Lieferung: Da Sie die Ware nicht erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Die Drohung mit einer Strafanzeige ist in diesem Kontext unberechtigt, da Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung erst nach Erhalt der Ware nachkommen müssen.
3. Mahngebühren: Da Sie die Ware nicht erhalten haben, sind auch die Mahngebühren unberechtigt. Sie sollten diese nicht zahlen.
4. Reaktion auf Drohungen: Wenn der Verkäufer tatsächlich eine Strafanzeige gestellt hätte, würden Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kontaktiert werden. Die bloße Drohung in E-Mails ist oft ein Druckmittel, um Zahlungen zu erzwingen.
5. Weitere Schritte:
- Dokumentation: Sammeln Sie alle E-Mails und Korrespondenz, die Sie mit dem Verkäufer hatten.
- Verbraucherschutz: Ziehen Sie in Betracht, den Verbraucherschutz zu informieren, da dieser Ihnen möglicherweise weiterhelfen kann.
- Strafanzeige: Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um Betrug handelt, können Sie selbst eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
6. Rechtliche Schritte: Sollten die E-Mails und Drohungen nicht aufhören, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen, um den Verkäufer zur Unterlassung zu bewegen.
Es ist wichtig, dass Sie sich nicht von unberechtigten Forderungen einschüchtern lassen und Ihre Rechte als Verbraucher wahrnehmen. Für Sorgen besteht Ihrerseits kein Anlass. Sie haben hier alles richtig gemacht.
Bei Interesse an einer weitergehenden Beratung und rechtlichen Vertretung können Sie mich gerne jederzeit unter meiner im Profil genannten E-Mail-Adresse kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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