Absicherung Ehefrau für den Fall des Versterbens des Ehemannes - gemeinsame Immobilie
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Wie kann im Fall des Erwerbs einer Immobilie/Hausbau die Ehefrau abgesichert werden, dass nach Versterben des Ehemannes nicht ein so hoher Pflichtteil (Grundstück und Haus ca. 500.000 € Wert) an den Stiefsohn entsteht, dass dadurch ein neuer Kredit aufgenommen werden bzw. das Haus veräußert werden muß ? Ist eine Überschreibung des Hauses & Grundstücks auf die Ehefrau oder Tochter im Vorfeld möglich, um diesen Fall zu vermeiden ?