Verlängerung des ImmoDarlehens ( Anschlussfinanzierungspflicht)
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„Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages: Das Kreditinstitut oder der neue Forderungsinhaber wird gem. dem neuen § 492a Abs.1 BGB nun spätestens drei Monate vor dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist oder einer Fälligkeit der Forderung dem Darlehensnehmer seine Bereitschaft für ein Folgeangebot mitzuteilen oder darauf hinzuweisen haben, dass der Vertrag nicht verlängert wird. ... Ähnlich wie bei einem Vorvertrag im Mietrecht, der dann zwangsläufig in ein Vertrag mündet ? Weiterhin hätte ich gerne gewusst, ob ich unabhängig von den Fällen in Frage 1 ich auch grundsätzlich eine Verlängerung des Darlehensvertrages also eine Neuanlage mit einer Anschlussfinanzierung verlangen kann, ich also die Bank quasi zwingen kann, weiterhin das so laufen zu lassen, ohne denen das geliehene Geld zurückzugeben ( etwas aufgrund Treu und Glauben oder so was, und weil sich meine finanzielle Lage ja nicht verschlechtert hat ?