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Studentische Hilfskraft Nachtragsvereinbarung | Vertrag soll nicht verlängert werden

9. Januar 2023 14:14 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Seit 2018 bin ich als studentische Hilfskraft auf (mittlerweile) 520€-Basis in der IT-Abteilung unserer Universität eingestellt. Zuerst während meines Bachelorstudiums und nun auch während meines Masterstudiums. Mein eigentlicher Arbeitsvertrag wurde seitdem durch mehrere Nachtragsvereinbarungen verlängert und die IT-Abteilung als auch ich sind davon ausgegangen, dass ich diese Anstellung bis zum Abschluss meines Studiums fortführen kann, da meine Arbeit sehr geschätzt wird. Nun hat mein Vorgesetzter von der HR-Abteilung eine Mail erhalten, dass mein Vertrag nicht mehr verlängert werden könnte und zum 28.02 ausläuft. Dies wäre aufgrund der gegebenen Rechtslage der Fall.
Ist dem wirklich so? Kann der Vertrag nach mehrmaligen Nachtragsvereinbarungen plötzlich nicht mehr verlängert werden? Besteht nicht die Möglichkeit, dass ich einfach neu angestellt werde? Kann alternativ nicht eine Klausel in den Arbeitsvertrag eingefügt werden, welche ein automatisches Beenden des Arbeitsverhältnisses bei Exmatrikulation vorschreibt? So würde doch auch dem Argument etwaiger Ausbeutung entgegengewirkt werden.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist eine Befristung aus sachlichen Gründen zulässig (§ 14 Abs. I TzBfG), und zwar auch bei Teilzeitkräften.

Leider haben Sie weder den ursprünglichen Vertrag noch die Daten oder Gründe der letzten Verlängerungen angegeben.

Gem. § 14 TzBfG ist eine ohne sachlichen Grund erfolgte Befristung für max. 2 Jahre zulässig, bei 3 x Verlängerung.
Das ist also schon erledigt.

Daher käme es bei Ihnen auf die letzte Verlängerung an und vor allem auf deren Begründung.

Ggf. gab es aber auch formale Fehler (z.B. die Schriftform).

Soweit Sie mit der Beendigung nicht einverstanden sind, können (und müssen) Sie 3 Wochen nach Auslaufen des Vertrags Klage beim Arbeitsgericht erheben (vgl. § 17 TzBfG).

Auch das muß korrekt begründet und beantragt werden.

Ggf. können Sie ja mal ermitteln, was mit "Dies wäre aufgrund der gegebenen Rechtslage der Fall" denn eigentlich ausgesagt werden soll.

Grundsätzlich kann Ihr Vertrag nach mehrmaligen Nachtragsvereinbarungen nicht mehr verlängert werden.

Natürlich besteht rechtlich die Möglichkeit, dass Sie einfach neu angestellt werden.

Alternativ kann eine Klausel in den Arbeitsvertrag eingefügt werden, welche ein automatisches Beenden des Arbeitsverhältnisses bei Exmatrikulation vorschreibt, aber das ist sehr kompliziert. Denn das ist eine zeitliche und sachliche Bedingung, deren Eintritt auch von Ihnen abhängig ist.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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