Schnelle Frage: Getrennt seit 5 Jahren, beide sehr gut verdienend (150t€ Angestellter, 70t€ Selbstständige), Kinder 9 und 11, praktiziertes Wechselmodell über 1,5 Jahre wurde von Ex-Frau aufgekündigt, Klage anhängig, voller Kindesunterhalt auf Höchststufe DDT wurde und wird gezahlt. ... Die Aufkündigung des Wechselmodells geschah nach meiner Ankündigung, nach 1,5 Jahren den Kindesunterhalt nicht mehr voll zahlen zu wollen. ... (nat. erst nach Abschl. des Umgangsrechtverfahrens) Wenn sich im Verfahren herausstellt, das meine Ex-Frau die Elternvereinbarung grundlos aufgekündigt hat und eigentlich das Wechselmodell weiter hätte bestehen müssen, kann ich dann einen Teil des jetzt weiter gezahlten vollen Unterhalts zurück verlangen?