unterhalt im trennungsjahr und nachehelich
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
meine frau und ich trennen uns nach über 20 jahren ehe. sie ist alleinverdienerin und freiberuflich tätig, und ich bin seit 01.01.2013 hausmann ohne einkünfte. bei der berechnung des trennungsunterhaltes werden mir die kosten für ihre private vorsorge abgezogen. meine anwältin sagt, das dieses rechtens wäre. habe aber im netz folgendes gefunden: Bei selbstständiger Tätigkeit gelten Besonderheiten, um den Unterhalt zu berechnen.