Immobilienerwerb in Italien, Steueroptimierung in Deutschland
[Meinung A] Aufgrund des Belegenheitsprinzips (Einkünfte aus in Italien liegenden Immobilien werden in Italien versteuert) müssen wir in Italien die dort fällig Steuer bezahlen und können als in Deutschland steuerpflichtige Vermieter in Deutschland nichts geltend machen. ... Anscheinend muss der Eigentümer einer Immobilie in Italien keinerlei Steuern bezahlen, wenn eine andere Person den ''''''''''''''''uso frutto'''''''''''''''' (Niessbrauch) hat, und dies sogar noch nicht einmal in der Steuererklärung angeben (bzw. muss er keine abgeben). Es würde also anscheinend keinerlei Steuerpflicht in Italien entstehen.