Pflichtteilsergänzungsanspruch, Schenkung?
vom 24.5.2005
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Liegt überhaupt eine ergänzungspflichtige Schenkung vor? ... Der Erwerber trägt die Steuern und die sonstigen regelmäßig widerkehrenden öffentlichen Abgaben vom Tag der Beendigung des Nießbrauchs an. Der Veräusserer versichert, daß Rückstände an Steuer und anderen öffentlichen Abgaben nicht bestehen. 4.