Überschneidung Abfindungszahlung, Auflösung Arbeitsverhältnis und Erwerbslosenrente
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Am 28.02.09 wurde mein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag und einer Abfindungszahlung durch den AG offiziell beendet. Der Aufhebungsvertrag wurde im Oktober 2008 gezeichnet. Rentenantrag wurde in Febr. 2009 gestellt.