Aus privaten Gründen, die ich leider am 10.02. noch nicht gewusst hatte, habe ich die Bestellung, wiederum per Fax, am 12.02. mittags widerrufen. ... Ist das so oder tritt hier ein anderes Gesetz in Kraft, da ich ja am 10.02. nur per Fax dieses Auto bestellt hatte und mir am 12.02., als ich den Widerruf tätigte, eben die Bestätigung des Autohauses noch nicht vorlag?