Der Geschäftsführer fragte deshalb wiederholt an, ob nicht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen in Frage käme und nannte als seinen Wunschtermin: 30.9.2009. ... Aus diesen beiden Punkten ergibt sich meine Frage: Soll ich vom vorgelegten Entwurf abweichend, a) auf eine betriebsbedingte Kündigung mit der Anwendung des Verfahrens § 1a KSchG drängen? oder b) sollte ich eine betriebsbedingte Kündigung nicht akzeptieren und anstatt dessen auf eine Formulierung wie folgt drängen: „die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Firma zur Vermeidung einer sonst auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist mit Ablauf des 30.09.09 beendet wird“ Zur Höhe einer Ausgleichszahlung äußerte er sich dahingehend, dass er sich eine Abfindungszahlung von ca. 45000 - 50000€, d.h. 9,5 Monatsgehälter vorstellen könne.