Die Wohnungsübergabe sollte am 31.01.2008 stattfinden, zu diesem Termin erfolgte auch die Kündigung des Mietverhältnisses. ... Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (ggf. auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der FEnster und Außentüren von Innen) Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in den nachstehenden Zeitabständen fällig - soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Ausführung erforderlich ist. ... Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster; Außentüren von Innen alle 7 Jahre Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für die Schönheitsreparaturen, die aufgrund des Friswtenplans noch nicht (wieder) fällig sind, die folgende Kostenregelung.