Ablehnung der Grundsicherung
vom 30.3.2020
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Er wohnte und wohnt noch im Haus der vestorbenen Mutter. Nach dem Tod unserer Mutter am 26.12.2018 hat er das Erbe ausgeschlagen, weil er psychisch damit nicht zu tun haben wollte und es eine grosse Belastung für ihn ist . ... Damit wir das Haus verkaufen können, muss meine Bruder jetzt ausziehen und zum 1.4.2020 hat er nun eine Wohnung.