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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Guten Abend! Kurze Vorgeschichte: Mein Ex und ich sind aktuell zum dritten Mal vor dem Familiengericht. In der Vergangenheit wurde zuerst von ihm eine Einstweilige Verfügung beantrag, weil ich ihn gestalkt hätte, darauf wurde eine Vereinbarung geschlossen, an die er sich nicht gehalten hat.