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590 Ergebnisse für anspruch erbe bgb miterbe

Nachlassverfügung
vom 22.8.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hier haben die Kinder als Erben ein Formular unterschrieben das das Geld auf den Ehemann übertragen wird. ... Weidere Erben sind nicht vorhanden, es wurde sonst nichts gerichtliches Veranlasst oder unterschrieben. ... Haben die Kinder noch Anspruch auf das Erbe?
Aufteilung Erbe ohne Testament
vom 3.5.2015 59 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hat die Enkelin, die ihn die letzten Jahre betreut hat, auf Grundlage der mündlichen Aussage einen rechtlichen Anspruch auf einen Erbteil? ... Kann der Sohn in der Funktion als gerichtlich bestellter Betreuer für die Mutter mit Zustimmung der anderen Erben das beiden Eltern zu gleichen Teilen gehörende Haus verkaufen?
Bürgschaft für eine Erbengemeinschaft
vom 2.4.2006 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich verstehe darunter z.B. den Verkauf/Verpfändung von Erbschaftsanteilen an Dritte oder an das Betreiben der gerichtlichen Zwangsversteigerung durch einen der Erben oder Dritte. •Kann ich mit den Erben ein rechtswirksames Verkaufs- / Versteigerungsverbot vereinbaren?
§§ 2194, 2196
vom 4.3.2008 70 € Historischer Preis
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2) Kann D aufgrund der zitierten Bestimmung das Recht herleiten, vom Alleinerben die Einhaltung der Auflage zu verlangen (könnte D also im Sinne von § 2194 BGB und § 2196 BGB die Vollziehung der Auflage bzw.
Erbfall, Verwaltung von Vermögen für einen kranken Miterben
vom 14.2.2023 für 60 €
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir drei Geschwister werden das Erbe unserer Eltern (Immobilie und etwas Geldvermögen) gleichberechtigt erben. ... Wie kann das Erbe so angelegt / eingesetzt / verwaltet werden, dass es dem Erben zugute kommt, vor seinem direkten Zugriff gesichert ist, aber die Sozialleistungen nicht a toc gestrichen werden? ... Dies wäre weder im Interesse des Erblassers noch des betreffenden Erben.
Pflichtteilanspruch, ja oder nein?
vom 23.1.2013 55 € Historischer Preis
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Nachdem ich mich nun leider weiter mit der Thematik auseinander setzen musste, erscheint mir allerdings doch die Aussage in der Antwort "Um einen Pflichtteilsanspruch geltend machen zu können .. muss er von der Erbfolge ausgeschlossen sein" etwas fraglich und dann hätte er nach § 2305 wohl grundsätzlich doch noch Anspruch auf über den Erbteil hinausgehende Zahlungen. Und das ist meine Frage: Stehen dem nach einem gemeinsamen Testament mit der Ehefrau als befreiter Vorerbin jahrzehnte nach dem Tod des Ehemanns adoptierten Erben aus einer 3er Erbengemeinschaft, der im gemeinsamen Testament neben den zwei Verwanten des Ehemanns, 1/3 erben soll, neben dem Erbe noch Zahlungen (Zusatzpflichtteil) bis zur Höhe des Pflichtteils zu, oder greift hier der Ausschluss nach § 2079, da er bei Erstellung des gemeinsamen Testaments obwohl noch nicht adoptiert, bereits mit 1/3 bedacht wurde, der Ehemann ihm mit Sicherheit nicht mehr zugesprochen hätte und seine Adoptivmutter in einem Verzweiflungstestament noch vergeblich ( da keine Vorraussetzung zutraf) versuchte ihm den Pflichtteil zu entziehen, ihm also auch auf jeden Fall nicht mehr als das 1/3 zugesprochen hätte.
Bewertung eines Wohnrechts an einer selbstgenutzten Wohnung
vom 14.10.2010 50 € Historischer Preis
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Folgender Fall: Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau und zwei Miterben. Zum Erbe gehört eine Eigentumswohnung, wobei die Ehefrau das Eigentum an der Hälfte eben dieser Wohnung innehat. ... Nunmehr geht es darum, wie der Wert des auf dem Erbe lastenden Wohnungsrechts zu bewerten ist.
Pfändung Erbteil
vom 26.9.2006 40 € Historischer Preis
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Frage: Erwirbt der Pfandgläubiger (der Erbteil wurde gepfändet) eines Miterbenanteils mit der Pfändung des Erbteils (es handelt sich um einen pflichtteilsberechtigten Abkömmling, der die Erbschaft auch angenommen hat) auch das Recht (bzw. können diese Ansprüche mitgepfändet werden) auf den Zusatzpflichtteil nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2305.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2305 BGB: Zusatzpflichtteil">§ 2305 BGB</a> und den Pflichteilsergänzungsanspruchs nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2325 BGB: Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen">§ 2325 BGB</a> oder sind diese Ansprüche so höchstpersönlicher Natur, dass es dem Erben überlassen bleibt, dass diese Ansprüche gegen die Miterben durchgesetzt werden.?? ... Er kann nach wie vor allein entscheiden, ob der Anspruch gegen den Erben durchgesetzt werden soll. ... Juni 1913: Rechtsverhältnis der Erben untereinander.