Gemeinsamer Mietvertrag - was gilt nach Tod eines Mieters
vom 12.9.2022
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich bin gleichberechtigter Mitmieter in der Wohnung eines verstorbenen nahen Angehörigen. Ich habe nie selber drin gewohnt, sondern habe mich - auf Wunsch des Vermieters - als Mitmieter eintragen lassen anstelle eine Bürgschaft anzutreten, was der ganze Sinn der Sache war. Ich wäre der rechtmäßige Erbe des Verstorbenen, allerdings weiß ich noch nicht, ob ich das Erbe annehmen oder ausschlagen werde.