Finanzielle Unterstützung der Enkel, Ausgleichspflicht
vom 7.5.2008
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, unsere Eltern haben in einem Berliner Testament im Jahr 1981 festgelegt, daß ihre beiden Söhne zu gleichen Teilen erben. ... Die Erben sind die Söhne A und B, die Enkel A1, A2, B1 und B2 sind Ersatzerben. ... Die Enkel A1 und B1 sind ungefähr gleich alt, und ihre Geschwister A2 und B2 sind ca. 6 bzw. 5 Jahre jünger.