Krankenkasse14.06.2003-21.09.2003; -und weiter kurz berufstätig22.09.2003-30.09.2003; -Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente BfAam 20.04.2003 -Kündigung von Arbeitsvertrag durch Arbeitgeberzum 30.09.2006; -ALG I, Arbeitsagentur01.10.2003-22.02.2004; -Übergangsgeld, Umschulung, Teilhabe Leistungsträger BfA23.02.2004-30.09.2004; -ALG I, Arbeitsagentur27.09.2004-29.06.2006 (Anspruch erschöpft); Nach der Beendigung des gerichtlichen Verfahrens (Verfügung vom 22.09.2006) unterbreitete DRV Berlin Vergleichsvorschlag: -„ Die Beklagte gewährt dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund eines Leistungsfalles vom 31.12.2005 ab 01.01.2006 sowie Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit aufgrund eines Leistungsfalles vom 31.12.2005 ab Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalles (ab 01.07.2006) bis voraussichtlich 30.06.2009 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen". ... /Woche, eigene Initiative) arbeitstätig, befristete Arbeitsvertrag ohne sachlicher Grund vom 01.10.201 bis 31.03.2011. ... -wenn ja, wird es ALG I nach dem Gehalt vom letzten (01.10.2010-31.03.2011) befristeten Beschäftigung (Grundlage mindestens 150 Tage), oder wird es fiktiv berechnet?