Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt, gerne möchte ich aus einem aktuellen Arbeitsvertrag, den es zu unterzeichnen gilt, eine Stellungnahme zu verschiedenen Klausen, die ich für bedenklich halte: (§3) ... ... Eigentlich würde ich erwarten, dass es bis zum 1. des Folgemonats da sein muss. (§5) Die Arbeitszeit richtet sich nach den wöchentlich vereinbarten Arbeitszeiten und beträgt derzeit 40 Stunden je Woche, ausschließlich der Pausen, in der Regel verteilt auf 5 Tage in der Zeit von Montag bis Freitag. ... Der Angestellte wird dem Arbeitgeber darüber hinaus, unabhängig von den betriebsüblichen Arbeitszeiten, seine volle Arbeitskraft widmen und seine Interessen fördern.