Restwert des Unfallwagens
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich hatte vor zwei Wochen einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Mein Fahzeug wurde dabei beschädigt, so dass es nicht mehr fahrbereit war. Der Gutachter ermittelte einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs vor dem Unfall um das Doppelte übersteigen würden.