Dies lehnt er bis zum heutigen Tag mit allen Konsequenzen, auch dem Hinweis, dass es Todesfälle geben kann, strikt ab; er hält die Maßnahme für theoretisch und praktisch nicht durchführbar (was nach meiner auffassung nicht stimmt) Er verursacht dadurch gegen den Willen seiner Kunden die Ausbreitung der Krankheit über den gesamten Bestand, womit den Tieren ein nicht unerhebliches leid zugefügt wird. 1: Kann der Stallbetreiber für die Behandlungskosten, Nutzungsausfall der Tiere, Urlaubsentschädigung zur Pflege der Tiere in die Haftung genommen werden?