Arbeitszeit- und Gehaltskürzung zulässig?
vom 9.2.2007
25 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Auf mehrfache Nachfrage wurde mir gesagt, dass ohne Vertrag die gesetzlichen Regelungen Geltung finden. ... Um Fehlzeiten auszugleichen wurde im Jahr 2003 eine Aushilfskraft auf 400,-- €-Basis eingestellt z.B. für Urlaubs- und Krankheitsvertretung.