Wohnungsübergabe: Streit um die Entsorgung des Teppichbodens
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Darin werden sie unter Angabe der Frist bis zum 18.11.2009 gebeten den Teppichboden zu entsorgen oder die Kosten dafür zu tragen bzw. andernfalls für den Mietzins aufzukommen. ... Die Fragen die sie haben folgen nun: Ist der Vermieter nicht verpflichtet, wenn der Mieter ihn um eine Kopie des Übernahmeprotokolls bittet, ihm dies unverzüglich zukommen zu lassen bzw. ihm wahrheitsgemäße Auskunft zu erteilen? ... Ist die Forderung nach Mietzins gerechtfertigt, wenn der Teppichboden nicht von meinen Eltern entsorgt wird oder sie nicht für die Kosten aufkommen?