Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Ist es möglich, die Eigenbarfskündigung vertraglich auszuschließen?"
Ja, das sollte allerdings nicht erst im Mietvertrag ausgeführt werden, sondern schon zur Bedingung des Verkaufs im Kaufvertrag gemacht werden.
"Gibt es darüber hinaus, vermieterseitige Szenarien, die uns zwingen könnten, irgendwann ausziehen zu müssen?"
Nein, die Kündigungsgründe, die es gibt, können Sie alle beeinflussen, nämlich durch vertragskonformes Verhalten, denn unregelmäßige / unpünktliche Mietzahlungen oder Störungen des Hausfriedens oder dergleichen sind die häufigsten Kündigungsgründe.
Eine Kündigung bei vertragskonformem Verhalten ist Vermietern in Deutschland nahezu unmöglich. Ausnahme bildet nur die Vewertungskündigung, die meist im Kontext einer Grundsanierung der gesamten Immobilie steht und mit sehr hohen Hürden einhergeht.
Bei der Ausformulierung des Kauf- und Mietvertrages kann ich gerne im Rahmen einer Erstberatung oder auch rechtsgestaltend zur Seite stehen und werde die damit zusammenhängenden Kosten auf Anfrage gerne vorab transparent ausführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
21. September 2022
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19:28
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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