Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Der Vermieter darf nur dann von Ihnen die Kosten für die Gebäudebrandversicherung, die Grundsteuer und auch für andere Nebenkosten verlangen, wenn dies im Mietvertrag so geregelt ist.
Sie sollten also in Ihrem schriftlichen Mietvertrag nachschauen, ob in der Rubrik "Nebenkosten" steht, dass der Mieter die Nebenkosten tragen muss oder ob nichts geregelt/angekreuzt ist.
Ich empfehle Ihnen, den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und stehe Ihnen im Rahmen einer Mandatserteilung dafür gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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28. Februar 2007
|
14:34
Antwort
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