Schönheitsreperaturen und Kaution nach fristloser Kündigung
vom 20.7.2007
60 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin wegen Mietverzugs von 2 Monatsmieten fristlos gekündigt worden. ... Nun, nach Auspruch der Kündigung, habe ich den Verdacht, das mein Vermieter möglicherweise meine Kaution einbehalten wird, um damit "nach dem Mietvertrag erforderliche Schönheitsreperaturen" zu finanzieren.