Anfang dieses Monats bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen. Daher habe ich habe den laufenden Vertrag (monatlich 40 €) in meinem Fitness-Studio zum 31.07.2006 gekündigt obwohl das Laufzeitende erst der 31.05.2007 ist.
Mir fehlt einfach die Zeit und die Entfernung ist mittlerweile auch zu groß um das Angebot noch vernünftig nutzen zu können.
Leider wurde die Kündigung nicht zum 31.07.2006,sondern erst zum 31.05.2007 angenommen.
Ist bei einem Wohnortwechsel (die Entfernung zum Fitness-Studio beträgt nun 22 km) nicht der Härtefall einer fristlosen Kündigung gegeben?
Reicht es wenn ich beim einlegen eines Widerspruchs meine Abmelde- bzw neue Meldebescheinigung beilege?
Ich hoffe sehr sie können mir in diesem Fall weiterhelfen.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ab einer Entfernung von 20 km wird in der Regel ein Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessvertrages von den Gerichten anerkannt.
Sie müssten den Zugang der Kündigung beweisen können. Am sichersten ist dies mit Einschreiben/ Rückschein oder Sie lassen sich die Kündigung direkt vor Ort bestätigen. Falls dies nun nicht auf diese Art geschehen ist, würde ich einfach noch einmal unter Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht kündigen. An-und Abmeldebestätigung können Sie dann hinzufügen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Rechtsanwältin Sabine Reeder Fachanwältin für Familienrecht