Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Offensichtlich hat die Dame kein Interesse mehr an einer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen. Jedenfalls kann anders die Erklärung auf Ihr Angebot, dann gebe ich schon einmal vorsorglich den Stempelchip ab, nicht gewertet werden. Auch wurde die geradezu klassische Variante gewählt, nämlich am anderen Tag nicht zu erscheinen und dann per Post die Krankmeldung.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sofort fristlos das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Die fristlose Kündigung kann, falls die Dame vor das Arbeitsgericht gehen sollte, immer noch in eine ordentliche Kündigung von vierzehn Tagen während der Probezeit umgedeutet werden. Jedenfalls sollten Sie keine Zeit mehr verschwenden und sofort die fristlose Kündigung ( § 626 Abs. 1 BGB
) aussprechen und umgehend der Dame zustellen, am besten durch einen Einwurf in ihren Briefkasten und zwar unter Zeugen; andernfalls per Einschreiben mit Rückschein, wobei allerdings die Kündigung erst mit Zugang wirksam wird. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist Ihnen nach der Reaktion der Dame nach Ihrem Angebot, einen kostenpflichtigen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen, nicht mehr zumutbar. Wie die Dame letztlich die Arbeitsstelle bei Ihnen erreicht ist und zwar pünktlich zu der vereinbarten Anfangszeit, ist nicht Ihr Problem.
Gern stehe ich bei Unklarheit für eine Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 14.07.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
14.07.2011 | 11:27
Dankeschön für die Beantwortung.
Was würde es kosten, wenn Sie die Kündigung heute in meinem Namen -ggf mit ein paar Nebensätzen-vornehmen würden, so dass etwas Druck in die Sache kommt ?
Oder würden Sie von der Variante abraten und mir das überlassen ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.07.2011 | 11:38
Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde gerne die Angelegenheit für Sie übernehmen.
Bitte rufen Sie mich zwecks Besprechung sowie wegen der Kosten gegen 12.30 Uhr in meinem Büro unter der Tel: 0211 3559080 oder 35590816 an.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa