Bin ich zu Schönheitsreparaturen bei Auszug verpflichtet?
vom 28.5.2007
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Der Vermieter kann auch wahlweise einen prozentuellen Teil der Renovierungskosten geltend machen, der sich nach der letzten Renovierung verstrichenen Zeit im Verhältnis zum vollen Renovierungsturnus bemisst. ... Lässt der Mieter die Wohnung verwahrlosen, so ist er zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet. Die Renovierungskosten werden im Zweifel nach dem Kostenvoranschlag einer vom Vermieter benannten Fachfirma ermittelt. 5) Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturkosten für Installationsgegenstände, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installation für Wasser und Gas, Elektrizität, Heiz- und Kocheinrichtung, Fenster- und Türverschlüsse, sowie für Rollläden zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 60,- Euro nicht übersteigen und der jährliche Raparaturaufwand nicht mehr als eine Monatsmiete (ohne Heizkosten) beträgt.