Nun bin ich umgezogen und habe von meinem Recht zur außerordentlichen Kündigung gebrauch gemacht. ... Im Vertrag steht auch: Wird das Vertragsverhältniss aufgrund einer wirksamen, außerordentlichen Kündigung beendet, so wird die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Betrag und dem Beitrag, der tatsächlichen, kürzeren Laufzeit entspricht (gemäß bei Auflösungsvereinbarung aktueller Preisliste), berechnet.