Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor Dienstantritt
vom 8.12.2020
für 28 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Stattdessen enthält der Vertrag einen Paragraf "Vertragsstrafe". Dieser sieht in Absatz 1 eine Vertragsstrafe vor, wenn das Arbeitsverhältnis "nicht angetreten oder später vertragswidrig gelöst" wird. ... Meine Frage ist, ob ich den Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen kann (ordentlich, fristgerecht), ohne eine Vertragsstrafe zählen zu müssen und ohne die Stelle antreten zu müssen.