Resturlaubsanspruch bei Krankheit
vom 11.4.2017
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um eine rechtliche Einschätzung meines Falls, den ich im Folgenden der Einfachheit halber in Stichworten schildern möchte: -Unbefristete Beschäftigung (Arbeitsverhältnis besteht seit mehreren Jahren), Vollzeit -Resturlaub aus dem Vorjahr kann nach einer Betriebsvereinbarung bis zum Ende der Osterferien genommen werden; also bis 23.04.2017 -Manteltarifvertrag der GEW mit der Arbeitgeberin: 30 Arbeitstage Urlaub / Jahr; Tarifvertrag sieht weiter vor, dass der Urlaub grundsätzlich in Natura zu nehmen ist; sowie: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.