Sehr geehrte Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben und des Einsatzes wie folgt:
Urlaubsgeld
In Bezug auf das Urlaubsgeld gilt die Gleichbehandlungspflicht von voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern. Wenn der Arbeitgeber den Vollzeitbeschäftigten Urlaubsgeld gewährt, haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb einen entsprechenden Anspruch. Das Urlaubsgeld kann im Verhältnis der geschuldeten Arbeitsleistung zu der vollen Arbeitszeit gekürzt werden.
Weihnachtsgeld
Hinsichtlich des Weihnachtsgeldes gilt, dass Studenten bzw. Teilzeitbeschäftigte wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln sind. Insoweit steht Ihnen auch Weihnachtsgeld zu, soweit dies tarifvertraglich geregelt oder im Unternehmen üblich ist.
Mit besten Grüßen
RA Schröter