Bitte nur Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen im Versicherungsrecht anworten: Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, durch Beiträge in einigen Internetforen ist mir die Relevanz von in Versicherungsanträgen anzugebenden Vorversicherungen noch einmal deutlich geworden. ... Meine Überlegungen gehen jetzt dahin, obige Sachverhalte der Versicherung nachzumelden, weil mir ein bekannter Versicherungsmakler hierzu riet, um „auf der sicheren Seite zu sein“, da obige Sachverhalte seiner Ansicht den Versicherer nicht dazu bewegen würden, vom Vertrag zurückzutreten. ... Des weiteren mal angenommen, obige Sachverhalte A) und B) werden nicht nachgemeldet und der Versicherer erfährt erst nach Eintritt des potentiellen Versicherungs- und Leistungsfalls von den evtl. in den Sachverhalten A) und B) enthaltenen Obliegenheitsverletzungen, dann hätte er zwar kein Anfechtungsrecht aber ein Rücktrittsrecht.