Immobilie nach Scheidung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. / Dresden
Sehr geehrter Anwalt, folgende Situation bzgl. einer Ehe - eines Deutschen - mit einer nicht deutschen EU Ehefrau (Ehefrau hat nicht die I Staatsangehoerigkeit, aber ein Recht erworben, diese zu bekommen), - 1 Kind, - derzeitiger Wohnsitz in D, - Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft und "vereinbarter" Wirkung auch auf Wohnsitze ausserhalb Deutschlands; kein Zugewinnausgleich. Ehefrau draengt -trotz Streitigkeiten- auf Erwerb eines Hauses, entweder in Deutschland oder in Italien. Wie waere die Situation bzgl. dieser Immobilie (IMMO) nach einer Scheidung, sofern der Ehemann jeweils der alleinige Erwerber der IMMO wird (und gemaess Ehevertrag auch alleinig bleiben wuerde) und zum Zeitpunkt der Scheidung gilt: 1a) Wohnsitz aller und IMMO in D 1b) Wohnsitz aller und IMMO in I 1c) Wohnsitz Ehemann in D und Wohnsitz Ehefrau/Kind und IMMO in I Ist es korrekt, dass man zumindestens in Italien seine Exfrau und Kinder bis zum vollendeten 18 Lebensjahr der Kinder in der Immobilie wohnen lassen muss, ggf. sogar unentgeltlich, somit also die IMMO nicht veraeussern koennte?