Versorgungsausgleich im Land Berlin
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Guten Tag, meine Frau und ich leben seit einem Jahr getrennt und werden uns über kurz oder lang auch scheiden lassen. ... Während ich in der gesamten Ehezeit Vollzeit tätig war und mit 63 Jahren die volle Anwartschaft erreiche, hatte meine Frau zur Betreuung und Versorgung unserer beiden Kinder die Möglichkeit einer Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge in Anspruch genommen (für die Dauer von 10 Jahren) und war ansonsten über längere Zeit im Rahmen von Teilzeit tätig (war aber vor der Ehe einige Jahre Vollzeit und nun seit der Trennung). Unsere Vergütungsgruppen gehen sehr auseinander (meine Vergütung liegt vier Stufen höher als die meiner Frau) Nun zu meinen Fragen: 1. können sie mir im Groben sagen, in welcher Größenordnung ich mit einer Umverteilung rechnen muss (10, 20 oder 30 % - es geht mir hier nur um einen groben Orientierungswert) 2. wirkt sich eine lange Fortführung der Trennungszeit zu meinen Ungunsten aus und wäre in dieser Hinsicht ein baldiger Scheidungsantrag sinnvoll 3. wie sieht im Groben das Berechnungsverfahren zum Versorgungsausgleich aus und welche Rolle spielen die unterschiedlichen Vergütungsstufen, die Beurlaubungszeiten und die Teilzeit meiner Frau 4. hat für Berliner Kommunalbeamte das sog."