Er übernahm ein Mandat auch als Steuerberater, übernahm die Steuerunterlagen zwecks Anfertigung der Steuererklärung vom gekündigten Vorgänger, informierte das FA über seine Zuständigkeit als mein Steuerberater, führte allein die Korrespondenz mit dem FA ( Einspruch zum Steuerbescheid 1999, Stellung mehrerer Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ). ... Inzwischen habe ich erfahren, dass der Rechtsanwalt zwar steuerlich beraten, aber kein Mandat als Steuerberater übernehmen darf und auch nicht befugt ist, Steuererklärungen anzufertigen oder als Steuerberater gegenüber dem FA aufzutreten. ... Er hat übrigens die Steuererklärung auch nicht angefertigt, sondern 6 Monate nach Übernahme des Mandats einem anderen Steuerberater zwecks Anfertigung übergeben, an den wir dann die Rechnung zu zahlen hatten.