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Steuern, Rente, Nießbrauch

4. April 2019 13:40 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Brümmer

Zusammenfassung

Vermögenssorge und Steuererklärung für den Betreuten abgeben?

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen: Eine Tante von mir (85J) ist dement geworden und ins Pflegeheim gekommen. Zuvor hat sie ihrer Schwester (70) ihre vermietete ETW geschenkt, dies wurde mit einem Nießbrauch zu Gunsten der Schenkenden abgesichert, Schenkungsteuer wurde berechnet und nach Bescheid auch bezahlt.
Damit hat die jüngere Schwester auch die Betreuung und Vermögenssorge übernommen. Die Rente der Tante ist durch eigene-, Witwen- sowie Betriebsrente recht gut und sie liegt u.E. oberhalt der Freigrenze. Es ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich ob sie je eine Steuererklärung abgegeben hat. Nun hat die jüngere Schwester jedoch Sorge dass sie die Steuererklärung erstellen muss, damit aber schlafende Hunde weckt und die Tante für die zurückliegenden Jahre nachveranlagt wird, ggf sogar strafbar gemacht wird aufgrund des Versäumnisses.

Ist dies überhaupt möglich, da doch zumindest die Rentenstellen die Renten an das Finanzamt melden?
Gibt es einen Weg herauszufinden, ob sie steuerlich veranlagt wurde in den vergangenen Jahren? Sie war lebenslang berufstätig u hat daher immer Einkommensteuer abgeführt, muss den Behörden daher bekannt sein.

Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Wenn Sie aus den Unterlagen der Tante nichts über die Steuererklärungen finden können, gibt es nur noch die Möglichkeit, den früheren Steuerberater - falls bekannt - anzusprechen oder sonst dann nur das Finanzamt. Aber bei Letzterem wecken Sie in der Tat womöglich schlafende Hunde.
Ich denke aber, dass Ihre Bedenken unbegründet sind, da die Rentenversicherungsträger in der Tat Meldungen an das Finanzamt geben und vor allem: Wenn man 85 Jahre alt ist und dement passiert einem nichts mehr auf dieser Welt.
Anders sieht es natürlich aus für die jüngere Schwester, die jetzt die Vermögenssorge übernommen hat, denn sie gerät aufgrund dieser Position in eine eigene Haftung, wenn sie etwas falsch macht. Also würde ich an Stelle der Schwester einmal Kontakt zu einem Anwalt oder Steuerberater aufnehmen, und prüfen lassen, ob zweifelsfrei überhaupt eine Steuerpflicht besteht. Wenn das fraglich ist, würde ich auch weiterhin keine Erklärungen abgeben.
Wenn eindeutig Steuerpflichten im Raum steht, würde ich die nächste anstehende Steuererklärung wortlos einreichen und dann muss man sich mit dem Ergebnis, das das hervorruft, bestmöglichst arrangieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin

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