Darin beruft sich der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung, die es zwischen uns gar nicht gibt, und zum Gegenstandswert dieser Rechnung macht er den Trennungsunterhalt, den Zugewinnausgleich und die Vermögensteilung einschließlich Sparanlagen und Versicherungen. ... Der Anwalt hat nach 12 Tagen Wartezeit sein Mandat niedergelegt, mir die „alte" Rechnung gutgeschrieben/storniert und eine neue (Abschluss)Rechnung (mit 1,3 Faktor) in ebensolcher Höhe – nur diesmal nicht auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung sondern nach § 13 RVG, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG samt einer gerichtlichen Androhung bei Nichtzahlung und dem Hinweis, dass damit weiteren Kosten für mich entstehen. ... Der Anwalt hat nur das an Informationen von mir, was ich persönlich mühsam bisher zusammengetragen habe und auf dieser wagen Grundlage nun etwas zur Abrechnung bringt, was in diesem Bearbeitungsstadium noch nicht einmal vereinbart war.