Die Mieterin hat vor kurzem bei der Hausverwaltung angerufen und um eine Auskunft gebeten, ob dies zulässig sei, die Hausverwaltung hatte aber keine konkreten Aussagen dazu gemacht, sondern die Mieterin an mich als Eigentümerin verwiesen. Per SMS teilte mir die Mieterin mit, dass sie mit ihrer „Versicherung", welche auch immer, gesprochen habe und diese keine Bedenken sehe. 1) Wer käme für den Fall eines Wasserschadens (durch auslaufendes Wasser) dafür auf? ... Ich weiß, dass Schäden durch auslaufendes Wasser enorme Folgekosten beim Gemeinschaftseigentum und beim Sondereigentum anderer Bewohner nach sich ziehen können; nach meinem Verständnis wäre die Mieterin als Verursacherin haftbar - oder könnte die WEG mich als Vermieterin in die Haftung nehmen?