Gartenanlage durch Mieter - Entschädigung/Übernahme bei Auszug?
vom 27.5.2018
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Wir sind die Erstmieter, d.h. das Haus ist frisch gebaut worden. ... Der Erlös abzüglich der Kosten steht dem Mieter zu. ... Hierfür erforderliche Gartengeräte und sonstige Materialien sind vom Mieter auf seine Kosten zu beschaffen.