Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, vor drei Monaten kaufte ich bei einem Autohaus, welches meine PKW-Marke führt, einen Satz neuer Sommerräder des Typs 205/40, welche im PKW-Austellungsraum als Sonderangebot präsentiert waren. Diese Räder, die für meinen PKW eine Betriebserlaubnis besitzen, sollten die ursprünglichen Räder mit gleicher Reifenbreite aber mit normalem Reifenquerschnitt ersetzen. ... Meine Frage: Ist der im Dezember 2012 geschlossene Kaufvertrag über die Niederquerschnittsräder, welche vor zwei Tagen montiert worden sind, mit Aussicht auf Erfolg anfechtbar?