Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Die von Ihnen angedachte Vereinbarungen kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Es ist jedoch anzuraten - dies haben sie zutreffend erkannt - eine derartige Vereinbarung schriftlich abzufassen.
Die Eigenschaft als Halter hat letztendlich mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun. Das Fahrzeug gehört gemäß dem Kaufvertrag Ihnen beiden, wird jedoch nur auf Sie zugelassen.
Genau Informationen zum Inhalt vermag ich Ihnen in diesem Forum nicht zu geben.
Wichtig ist, dass sie die von Ihnen selbst aufgeführten Punkte klar und eindeutig regeln.
Im Außenverhältnis selbst haften natürlich in einigen Fällen Sie als Halter mit. Hier kann jedoch eine Haftungsfreistellung im Innenverhältnis erfolgen.
Im Hinblick auf die Nutzung sollten Sie festlegen, unter welchen Bedingungen wer wann das Fahrzeug nutzen kann.
Gleiches gilt hinsichtlich der Finanzierung. Hier gibt es die Möglichkeit, dass diese gemeinsam durchgeführt wird. Dann haften sie beide gegenüber der Bank. Eine entsprechende Freistellung im Innenverhältnis kann dann zum Beispiel prozentual im Hinblick auf die Laufleistung des zurückliegenden Abrechnungszeitraumes erfolgen.
Die Haftung bei Beschädigung des Fahrzeuges ist unproblematisch. Die von Ihnen genannte Regelung können Sie problemlos aufnehmen. Bedenken Sie nur, was bei Versicherungsschäden sein soll, wenn es zu einer Höherstufung des Vertrages kommt. Die Berechnung eines entsprechenden Schadens könnte sehr kompliziert werden.
Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, nach ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen die Regelungen aufzunehmen und zu formulieren. Wie gesagt werden Sie kaum in Formprobleme kommen. Rechtliche Probleme sind weiter nicht zu erwarten. Sie müssen jedoch bedenken, dass eine Halterhaftung bestehen kann und sie diese im Verhältnis nach außen nicht modifizieren können..
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick gegeben zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen und ggf. die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt