Herr Rechtsanwalt, Ich habe am 05.09.2015 bei einem Autohändler einen verbindlichen KFZ Kaufvertrag für einen Neuwagen geschlossen, welcher vom Autohaus am 05.09.2015 bestätigt wurde. Bei meiner Bestellung am 04.09.2015 hat mir der Verkäufer auf meine Frage, wann das Fahrzeug geliefert wird im Besein von zwei Zeugen einen Liefertermin bis Ende Oktober zugesagt, aufgrund dessen ich den Kaufvertrag dann abgeschlossen habe. ... Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich bei einem anderen Händler dasselbe KFZ mit der gleichen Ausstattung 2400,- Euro billiger bekommen würde und ich für meinen alten PKW 600,- Euro mehr für die Inzahlungnahme erhalten würde, als wie bei meinem Neuwagenhändler.