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Rücktritt vom Kaufvertrag eines Neuwagens

| 23. Dezember 2015 07:52 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Frau bzw. Herr Rechtsanwalt,
Ich habe am 05.09.2015 bei einem Autohändler einen verbindlichen KFZ Kaufvertrag für einen Neuwagen geschlossen, welcher vom Autohaus am 05.09.2015 bestätigt wurde.
Bei meiner Bestellung am 04.09.2015 hat mir der Verkäufer auf meine Frage, wann das Fahrzeug geliefert wird im Besein von zwei Zeugen einen Liefertermin bis Ende Oktober zugesagt, aufgrund dessen ich den Kaufvertrag dann abgeschlossen habe.
Als ich dann Ende Oktober nichts vom Autohaus gehört habe, habe ich dort angerufen und der Verkäufer sagte auf meine Nachfrage hin, dass das Fahrzeug zu diesem Termin nicht geliefert werden konnte.
Mitte November habe ich dann wieder im Autohaus angerufen und der Verkäufer sagte mir dann, dass das Fahrzeug hergestellt sei und sich im Transit befindet und am 05.12.2015 fest zugesagt auf dem Parkplatz des Autohauses stehen würde. Das Telefon war auf Freisprechen gestellt und meine Eltern können dieses Telefongespräch bestätigen.
Wiedererwartend hatte ich dann am Tag des Liefertermines am 05.12.2015 wieder nichts vom Autohaus gehört und daraufhin hat mir dann der Verkäufer bei meinem Anruf am 07.12.2015 mitgeteilt, dass das Fahrzeug mit einem nicht näher bezifferten Termin nicht ausgeliefert werden kann.
Bis zum heutigen Tage, habe ich vom Autohaus nichts mehr gehört.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich bei einem anderen Händler dasselbe KFZ mit der gleichen Ausstattung 2400,- Euro billiger bekommen würde und ich für meinen alten PKW 600,- Euro mehr für die Inzahlungnahme erhalten würde, als wie bei meinem Neuwagenhändler.
Ärgerlicherweise ist mir dann noch mein altes Auto kaputt gegangen und ich musste dann das Fahrzeug, nur weil ich mein neues Auto noch nicht habe, für die Reparatur 359,- Euro hinlegen und last but not least steht schon wieder eine Reparatur für einige hundert Euro an.
Kann ich unter Fristsetzung zur Erfüllung der Nacherfüllung vom Kaufvertag vom Kaufvertag zurücktreten und kann ich für die Reparaturen an meinen alten KFZ wegen Nichterfüllung des Kaufvertages Schadenersatz verlangen, da die Reparaturen wenn das neue KFZ rechtzeitig geliefert worden wäre nicht notwendig gewesen wären und zu Lasten des Autohauses gegangen wären.
Im voraus besten Dank für Ihre Rückantwort.
Verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

23. Dezember 2015 | 08:23

Antwort

von


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33609 Bielefeld
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Guten Morgen,

ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu erteilten Informationen wie folgt:

Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der geschlossene Kaufvertrag einen unverbindlichen Liefertermin enthält. Verbindliche Liefertermine müssen speziell vereinbart werden.

Sie können 6 Wochen nach Überschreitung eines solchen unverbindlichen Liefertermines den Verkäufer schriftlich zur Lieferung auffordern, vgl. Art IV Zif 2 NWVB.

Die Frist muss angemessen sein und mindestens 2 Wochen betragen.

Nach Ablauf dieser Frist können Sie vom Vertrag zurücktreten und ggf. auch Schadensersatz geltend machen.

Ob Sie die erwähnten Positionen als Schaden beanspruchen können, hängt davon ab, ob der Verkäufer sich zum Zeitpunkt des Entstehens bereits in Verzug befand. Dies würde mit Zugang der oben erwähnten Aufforderung nach den 6 Wochen der Fall sein.

Ob Sie bei Ihren Telefonaten tatsächlich eine solche Frist gesetzt haben und dies im Zweifel auch nachweisen könnten, ergibt sich nicht aus Ihrer Sachverhaltsschilderung.

Das Mithören des Telefonates durch Ihre Eltern wäre nur dann verwertbar, wenn dieser Umstand dem Gesprächspartner zu Beginn des Gespräches mitgeteilt worden wäre und er dem Mithören zugestimmt hätte. Ansonsten sollten Sie diesen Umstand nicht weiter erwähnen, weil das heimliche Mithören unzulässig ist.

Sollte im Zeitpunkt der Reparatur noch kein Verzug vorgelegen haben, haben Sie insoweit auch keinen Schadensersatzanspruch.


Mit freundlichen Grüßen






Bewertung des Fragestellers 25. Dezember 2015 | 01:51

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